Rechtsprechung
LSG Bayern, 12.02.2003 - L 16 RJ 229/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung eines mazedonischen Staatsangehörigen; Beurteilung der sozialen Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit nach der Wertigkeit des bisherigen Berufes; Einordnung eines Berufes in ein ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 13.11.2001 - S 12 RJ 27/01
- LSG Bayern, 12.02.2003 - L 16 RJ 229/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2003 - L 16 RJ 229/02
Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (BSGE 80, 24) ist einem Versicherten, der - wie der Kläger - zumindest leichte Arbeiten verrichten kann und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ungelernter Tätigkeiten verweisbar ist, eine konkrete Verweisungstätigkeit nur zu benennen, wenn bei ihm eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, da in diesem Fall nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die an sich noch mögliche Vollzeittätigkeit eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen vorhanden ist (vgl. BSG Urteil vom 19.08.1997 - B 13 RJ 29/95 R -). - BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84
Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2003 - L 16 RJ 229/02
In der Regel ist dies die letzte, nicht nur vorübergehende versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei nur kurzfristiger Ausübung auszugehen ist, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen ist (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164). - BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 61/00 R
Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2003 - L 16 RJ 229/02
Da der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit an strengere Voraussetzungen geknüpft ist, als derjenige der Berufsunfähigkeit, folgt aus der Verneinung von Berufsunfähigkeit ohne Weiteres das Fehlen von Erwerbsunfähigkeit (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 05.04.2001 - B 13 RJ 61/00 R -). - BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89
Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers
Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2003 - L 16 RJ 229/02
Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5). - BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95
Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Begriff der …
Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2003 - L 16 RJ 229/02
Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (BSGE 80, 24) ist einem Versicherten, der - wie der Kläger - zumindest leichte Arbeiten verrichten kann und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ungelernter Tätigkeiten verweisbar ist, eine konkrete Verweisungstätigkeit nur zu benennen, wenn bei ihm eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, da in diesem Fall nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die an sich noch mögliche Vollzeittätigkeit eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen vorhanden ist (vgl. BSG Urteil vom 19.08.1997 - B 13 RJ 29/95 R -).